Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.1983 - 13 U 231/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13508
OLG Hamm, 23.03.1983 - 13 U 231/82 (https://dejure.org/1983,13508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.1983 - 13 U 231/82 (https://dejure.org/1983,13508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 1983 - 13 U 231/82 (https://dejure.org/1983,13508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,13508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 645
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.10.1981 - 27 U 73/81
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1983 - 13 U 231/82
    Für denselben Tag hat das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 15.10.1981 (VersR 1982, 1081) bezüglich vergleichbarer Witterungsverhältnisse ausgeführt, daß die Bekämpfung des Glatteises.
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Das Berufungsgericht hält den Streupflichtigen andererseits mit Recht aber auch für verpflichtet, gegebenenfalls mehrfach hintereinander zu streuen, wenn die Wirkung des Streugutes infolge außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, z.B. anhaltenden Niederschlags auf unterkühltem Boden, nur kurze Zeit anhält, soweit die Witterungsverhältnisse nicht so außergewöhnlich sind, daß wiederholtes Streuen sinn- oder zwecklos ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 1968 - VI ZR 134/67 - VersR 1968, 1161 und vom 30. April 1974 - III ZR 166/72 - VersR 1974, 910, 911, jew.m.w.N. und OLG Hamm, VersR 1984, 645 mit Beschluß des Senats vom 13. März 1984 VI ZR 111/83).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Im vorliegenden Ausnahmefall entfiel diese Streupflicht jedoch aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse, da mit zumutbaren Streumaßnahmen das sich hier immer wieder erneut bildende Glatteis nicht wirksam bekämpft werden konnte (vgl. dazu im einzelnen OLG Hamm VersR 82, 1081 und 84, 645, die Revision gegen letztgenannte Entscheidung ist vom BGH nicht angenommen worden) und nicht feststeht, daß es gegen 19.30 Uhr, als die Klägerin auf der Zuwegung zum Haus stürzte, bereits seit einiger Zeit aufgehört hatte, zu regnen.
  • OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 2 U 48/06

    Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Anliegers bei Fußgängerunfall auf einem

    Zwar besteht eine Räum- und Streupflicht nur im Rahmen des Zumutbaren; insbesondere obliegen dem Streupflichtigen keine zwecklosen Maßnahmen (BGH VersR 1974, 910, 911; 1987, 989; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1984, 645; 1997, 68; OLG Schleswig VersR 1975, 431).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht